Leistungsspektrum Leistungsspektrum
 Datenschutz    Impressum    Kontakt  

Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerksleistungen

Seit dem 1. Januar 2009 wurde die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes I deutlich ausgeweitet. Der maximal erzielbare Steuerbonus wurde von 600 € auf 1.200 € verdoppelt. Bezuschusst werden haushaltsnahe Dienstleistungen, also alle Arbeiten die in selbstgenutzten Wohnungen / Häusern geleistet werden. Dies gilt auch für Mieter in Mietwohnungen / Miethäusern.

Weitere Voraussetzungen sind:

  1. Die Arbeiten müssen von Handwerksbetrieben durchgeführt werden.
  2. In den Rechnungen müssen Material- und Arbeitskosten separat aufgeführt werden.
  3. Die Neuregelung des Höchstsatzes gilt mit Rechnungsstellungen ab Januar 2009.
  4. Bezuschusst werden 20% der Arbeitskosten, Materialkosten sind ausgenommen.
  5. Es muss ein Überweisungsträger oder Ähnliches vorliegen. Barzahlungen werden nicht berücksichtigt.
  6. Der Steuerbonus gilt pro Jahr. Rechnungen innerhalb dieses Zeitraumes können addiert werden.
  7. Die Regelung ist prinzipiell zeitlich unbegrenzt, wird aber Ende 2010 hinsichtlich der Wirksamkeit vom Wirtschaftsministerium überprüft.

Beispiel: Sie entschließen sich Energie zu sparen, indem Sie Fenster in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus erneuern. Wir bieten Ihnen durch unsere Tischlerei dafür maßgeschneiderte Lösungen auch in Sonderbauformen.

In Ihrer Rechnung werden von uns die Arbeitskosten gesondert aufgeführt. Von diesen können Sie jetzt 20% als Steuerbonus bei Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung in Ansatz bringen. So sind Arbeitskosten von maximal 6000 € pro Jahr zuschussfähig dies entspricht einem Maximalbetrag von 1200 € (20% von 6000 €).

Im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung wird die Rechnung eingereicht, die die Arbeitskosten separat ausweisen muss. Vergessen Sie bitte nicht einen Nachweis der Bezahlung (Kontoauszug) beizulegen. Der Steuerbonus wird dann mit der festgesetzten Einkommenssteuer verrechnet.


 zurück
 Kontakt    Impressum    Datenschutz